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15. März 2018
Redaktion

Rekord bei Behandlungsfehlern

Einen neuen Behandlungsfehler-Rekord verzeichnet die Techniker Krankenkasse (TK): 5500 Versicherte haben sich 2017 an die Krankenkasse gewendet, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuten, teilte die TK mit. Das sei ein Anstieg um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Medizinrechtsexperte Christian Soltau: "Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher. Aus den "Göttern in Weiß" ist inzwischen ein normaler Dienstleister geworden, dessen Leistungen auch in Zweifel gezogen werden können, wenn etwas schief geht. Deshalb klingelt bei unserer Beschwerde-Hotline auch häufiger das Telefon." Im vergangenen Jahr hat die TK mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.

Grafik: Techniker Krankenkasse

Die meisten Beschwerden gab es über Behandlungen beim Chirurgen (1477 Verdachtsfälle). Danach folgten Zahnärzte (920 Verdachtsfälle), Allgemeinmediziner (546 Fälle) und Orthopäden (351 Fälle). Auf die Innere Medizin entfielen 221 Beschwerden, Gynäkologen kamen auf 219 und Augenärzte auf 216 Fälle.

Soltau betont, dass sich nicht jeder Verdachtsfall im Laufe der Überprüfung bestätigt. “Für medizinische Laien ist es häufig schwer einzuschätzen, ob ein Krankheitsverlauf schicksalhaft ist, oder ob er auf einen Fehler des Arztes oder der Pfleger zurückzuführen ist”, so Soltau. “Etwa bei jedem dritten Fall erhärten sich im Laufe des Gesprächs und der späteren Überprüfung die Hinweise auf einen Behandlungsfehler, sodass wir ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag geben.” Gleichzeitig gehe die TK davon aus, dass es noch eine hohe Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern gibt. “Viele Versicherte kommen gar nicht auf die Idee, sich bei der Krankenkasse zu melden und sich Hilfe zu holen”, erklärt der Medizinrechtsexperte.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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