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15. Februar 2019
Redaktion

Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein

Angehende Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden sowie medizinische Bademeister und Masseure sollen in Schleswig-Holstein künftig kein Schulgeld mehr für ihre Ausbildung bezahlen. Das Land hat dazu jetzt eine entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht, die rückwirkend zum Beginn des Jahres gültig ist.



Foto: Lupo/pixelio.de

Die Förderung umfasst bis zu 300 Schulplätze pro Ausbildungsjahr, die auf Basis der bisherigen Belegungen auf die staatlich anerkannten Schulen im Land verteilt werden. Es stehen dafür zunächst 3,3 Millionen Euro zur Verfügung, bis zum Jahr 2022 sollen es 4,32 Millionen Euro werden. 

Bisher mussten die Auszubildenden Schulkosten von bis zu 400 Euro monatlich selbst aufbringen, die nun entfallen. Voraussetzung für die Landesförderung ist, dass die Schulen kein zusätzliches Schulgeld von den Auszubildenden erheben und die Schulen nicht an Krankenhäusern angesiedelt sind, an denen die Ausbildungsfinanzierung über die mit den Krankenkassen vereinbarten Budgets erfolgt.

„Die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ist eine außerordentlich wichtige Investition in die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung“, sagte der Landesgesundheitsminister Heiner Garg (FDP) im vergangenen Dezember. Er betonte jetzt, die Förderung mache Schleswig-Holstein attraktiver im Wettbewerb um Fachkräfte.

„Unser Engagement im Land entlässt den Bund nicht aus seiner Verpflichtung, den eigenen Versprechen Taten folgen zu lassen. Ich erwarte vom Bund, dass er den Ankündigungen im Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Schulgeldfreiheit auch nachkommt und in die Finanzierung einsteigt“, ergänzte er.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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