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29. Juli 2021
Redaktion

Sonderregelungen für Hochwassergebiete verlängert

Die Sonderregelungen für die Praxen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten wurden bis zum 30. September verlängert, das teilen die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband mit.

In den betroffenen Gebieten können Therapeuten ihre Heilbehandlungen auch an anderen Orten erbringen. Dies bedeutet konkret, dass Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet wurde, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden dürfen. Hierbei entsteht aber kein Anspruch auf eine Hausbesuchsvergütung. Entsprechende Verordnungen müssen mit dem Kürzel „HW“ markiert werden.

Außerdem gibt die Mitteilung Hinweise zur Abrechnung von hochwasserbedingt beschädigten oder verloren gegangenen Verordnungen für Behandlungen, die vor Hochwasserbeginn durchgeführt wurden. Dabei gilt der Grundsatz: Abrechnung sollen – soweit möglich – mit den (noch) vorhandenen Originalunterlagen erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann je nach Betroffenheit von verschiedenen Ausnahmen Gebrauch gemacht werden. So sollten sich etwa Heilmittelpraxen, die die Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen verloren haben und für die keine „Ersatzverordnungen“, „Verordnungskopien“ und kein Abrechnungsdatensatz vorhanden sind (vgl. Fallgestaltung 4), sich bei ihrem Berufs- beziehungsweise Landesverband melden.

Heilmittelpraxen, die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse heilmittel@gkv-spitzenverband.de melden – dies gilt gleichermaßen für detaillierte Rückfragen zu diesen Regelungen.

 

Quelle: podo deutschland /Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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