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11. September 2019
Redaktion

Start der WAT-Analyse

Vom 31. August bis einschließlich 31. Oktober erstellt das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) die "Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Heilmittelpraxen" (WAT) - ein wirtschaftliches Gutachten über die gesamte Heilmittelbranche hinweg. Alle Praxisinhaber sind dringend aufgefordert, mitzumachen. Denn ab jetzt heißt es: Daten Sammeln und Argumente schaffen für die anstehenden Verhandlungen der Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband.

Foto: IfG

Seit Anfang September gilt es: unter www.wat-gutachten.de sind alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber aufgerufen, ihre Daten aus dem Jahr 2018 bis spätestens zum 31. Oktober 2019 in einen Onlinefragebogen einzutragen. Die Auswertung erfolgt komplett anonymisiert und ist absolut datenschutzkonform. Die Angaben werden ausschließlich durch das Institut für Gesundheitsökonomik (http://ifg-muenchen.com )analysiert und verarbeitet.

Der Fragebogen dient zur empirischen Unterstützung für eine Umsetzung gemäß § 125 SGB V der Forderung nach einer wirtschaftlichen und flächendeckenden Heilmittelversorgung ab Juli 2020 und wurde im Auftrag der Verbände Bundesverband für Podologie, dbl, dbs, DVE, IFK, LOGO Deutschland, VDB, VDP, VPT, ZFD und ZVK entwickelt.

Das Gutachten besteht aus einem allgemeinen Teil, der über alle Heilmittelbereiche gleich ist und aus einem speziellen Teil.
Für das Ausfüllen des Fragenbogens benötigen Sie etwa eine Stunde. Vorbereitung ist dabei die halbe Miete!

Um die betriebswirtschaftlichen Fragen beantworten zu können, benötigen Sie
• Ihre Überschussrechnung oder eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von 2018 soweit vorhanden.
• Außerdem die Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter und zwar der Therapeuten sowie der Verwaltungsangestellten.
• Darüber hinaus brauchen Sie Lohnsteuerbescheinigungen und die Terminverwaltung beziehungsweise das Terminbuch. Haben Sie das alles zur Hand, dann kann es auch schon losgehen.

Wichtig! Unterbrechung ist möglich!
• Die Beantwortung des Fragebogens kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt auf demselben Gerät fortgesetzt werden.
•Falls Sie den Fragebogen nur in Papierform ausfüllen können, erhalten Sie diesen bei beim IfG. Schreiben Sie eine E-Mail an ifg@ifg-muenchen.com oder rufen Sie bei Fragen rund um das Gutachten einfach dort an unter der Nummer 089 – 60 51 98. Das Telefon ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

Der spezielle Teil des Wirtschaftlichkeitsgutachtens beschäftigt sich mit dem gesamten Therapieprozess. Angefangen von der Verlaufsdokumentation pro Behandlungseinheit bis hin zum Therapiebericht nach Ende einer Behandlungsserie – für was benötigen Sie und Ihre Mitarbeiter in der Praxis wie lange? Das sind die zentralen Fragen, auf die wir unsere Verhandlungsstrategie systematisch aufbauen werden.

Daten sind wichtig für die Verhandlungen
Aktuell erhalten wir für viele unserer Tätigkeiten rund um die Behandlung eines Patienten keine Vergütung. Genau das darf in Zukunft nicht mehr sein, so sieht es der Gesetzgeber vor. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) legt fest: Bis Ende Juni 2020 verhandeln die Verbände dann auf Augenhöhe mit dem GKV-Spitzenverband über die zukünftigen Konditionen zur Erbringung von Leistungen für gesetzlich Versicherte.

Bis Ende Oktober sind alle Heilmittelerbringer aufgefordert, unsere Leistungen mithilfe dieses Gutachtens unter www.wat-gutachten.de transparent zu machen.
Bitte geben Sie den Link und diese Informationen gerne auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiter – hierbei kommt es nicht auf eine Verbandsmitgliedschaft an, sondern darauf, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen!

Jeder Eintrag zählt, jeder Datensatz stärkt unsere Verhandlungsposition gegenüber dem GKV-Spitzenverband in den anstehenden Gebührenverhandlungen!

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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