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4. Dezember 2020
Redaktion

Telefonische Krankschreibung bis März 2021 verlängert

Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen können von niedergelassene Ärzte auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu sieben Tage krankschrieben werden. Das hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) beschlossen.



Foto: © G-BA

 

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen können sich Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden bis ins neue Jahr hinein auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen. Eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist für weitere sieben Kalendertage telefonisch möglich.

Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss verlängert damit seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um drei Monate. Sie gilt nun bis zum 31. März 2021. Damit reagiert der G-BA auf die deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen. Durch eine Reduzierung von direkten Arzt-Patienten-Kontakten sollen das potenzielle Infektionsrisiko gesenkt und Arztpraxen entlastet werden.

Dem G-BA ist dabei wichtig, dass sich die niedergelassenen Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig sei.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffent­l­ichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2021 in Kraft

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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