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15. Juni 2020
Redaktion

Überprüfung und Rückzahlung von Coronahilfen

Die FDP-Fraktion hat sich in zwei kleinen Anfragen (19/19311) und (19/19309) bei der Bundesregierung über Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen und Rückforderungen der Hilfsgelder informiert.

Foto: Rike/pixelio.de

Die Länder haben rund 2.500 Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug gestellt, bisher laufen etwa 2.300 Ermittlungsverfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es allerdings keine belastbaren Zahlen über die Gesamtauszahlungen der Corona-Soforthilfen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/19712) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19311). Ein Abschlussbericht soll bis spätestens 31. März 2021 vorgelegt werden und über die Bewilligungen, Ablehnungen, Auszahlungen und Rückforderungen der Hilfsgelder informieren.

Getätigte Zahlungen werden von den Ländern stichprobenartig und verdachtsabhängig geprüft. Bei Verstößen werde der Bewilligungsbescheid aufgehoben und der Begünstigte aufgefordert, die gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen. Zahlungen auf ausländische Konten erfolgten den Angaben zufolge in fünf Bundesländern, insgesamt wurden 52 Überweisungen getätigt. Der Abgleich von Steuernummern und Kontoverbindungen mit den Finanzämtern finde nur zum Teil statt, maßgeblich seien die jeweiligen Durchführungsverfahren der Länder.

Rückforderung falsch ausgezahlter Soforthilfen
Die Soforthilfen für Soloselbstständige und kleine Unternehmen werden durch Verwaltungsakte bewilligt, sodass bei Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/19711) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19309). Die Abgeordneten wollten wissen, wie fälschlich ausgezahlte Soforthilfen zurückgefordert werden können.

Nach Angaben der Bundesregierung würden hierfür die Bewilligungsbescheide geändert oder aufgehoben, es gälten dabei die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften. Die Auszahlung der bewilligten Beihilfen selbst sei allerdings kein Verwaltungsakt, sondern als Erfüllungshandlung ein Realakt. Sofern zurückgeforderte Leistungen nicht gezahlt werden, liege es an den Ländern, entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Derzeit gebe es keine validen Rückmeldungen zu Fällen von Überkompensation, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen habe den Strafverfolgungsbehörden bis Mitte Mai allerdings etwa 3.600 Meldungen mit Hinweisen auf ein betrügerisches Erlangen von Soforthilfen gegeben.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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