Verhandlungsrunde erfolgreich beendet
kurz podo deutschland. Die Veröffentlichung der Vertragsinhalte erfolgt nach Unterzeichnung der Verträge durch alle Beteiligten voraussichtlich Mitte Juni 2022.
Somit kann ab 1. Juli 2022 die Behandlung mit Nagelkorrekturspangen laut GB-A-Beschluss vom 17. Februar 2022 verordnet werden. Die Erweiterung der podologischen Therapie durch die Aufnahme der Nagelspangentherapie in die Heilmittelrichtlinie stellt eine erfreuliche Erweiterung der Kompetenz für Podologinnen und Podologen dar, zumal die Nagelspangenbehandlung seit Einführung des Podologengesetzes 2002 Bestandteil der Ausbildung ist.
Quelle: podo deutschland