Verordnungsfähigkeit von Nagelkorrekturspangen
![Nagelspangentherapie](https://der-fuss.de/wp-content/uploads/2023/07/c6ebca6f5f03ffc1892b72b7c2f8f025-Ambosse_AdobeStock_126710272.jpg)
Was bedeutet die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) für Podologinnen und Podologen?
Podologen und Podologinnen bietet sich voraussichtlich ab 1. Juli dieses Jahres die Möglichkeit, Behandlungen mit Nagelkorrekturspangen bei allen GKV-Patientinnen und -Patienten auf Kosten der jeweiligen Versicherung durchzuführen und direkt abzurechnen, ohne dass es hierfür eine zusätzliche Genehmigung beziehungsweise das Einreichen eines Kostenvoranschlags bedarf.
Mit einem Abonnement erhalten Sie Zugriff auf alle Online-Inhalte.
Nutzen Sie Ihr Abonnement auch digital und profitieren Sie von der großen Fachartikelvielfalt . Der Zugang ist bei Ihrem Abonnement bereits enthalten und für Sie kostenlos.