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24. Mai 2022
Cornelia Meier
Fragen & Antworten

Verordnungsfähigkeit von Nagelkorrekturspangen

Die podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig. Ab 1. Juli 2022 können Ärztinnen und Ärzte eine Orthonyxietherapie verordnen. Was bedeutet diese Entscheidung für Podologinnen und Podologen? Und was gilt es nun zu beachten? DER FUSS hat bei podo deutschland nachgefragt.
Nagelspangentherapie
Foto: Ambosse/Adobe Stock

Was bedeutet die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) für Podologinnen und Podologen?
Podologen und Podologinnen bietet sich voraussichtlich ab 1. Juli dieses Jahres die Möglichkeit, Behandlungen mit Nagelkorrekturspangen bei allen GKV-Patientinnen und -Patienten auf Kosten der jeweiligen Versicherung durchzuführen und direkt abzurechnen, ohne dass es hierfür eine zusätzliche Genehmigung beziehungsweise das Einreichen eines Kostenvoranschlags bedarf.

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Verschiebung der Heilmittelrichtlinie: Ausgleichsregelungen nicht vorgesehen

Aufgrund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, Achim Kessler, eine Schriftliche Frage zur Schaffung kurzfristiger und unbürokratischer Übergangsregelungen an die Bundesregierung gestellt. Regelungen zum Ausgleich später in Kraft tretender möglicher Honoraranpassungen seien nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort.

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Weiße
Foto: Eakrin/Adobe Stock
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