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7. Oktober 2020
Redaktion

Verschiebung der Heilmittelrichtlinie: Ausgleichsregelungen nicht vorgesehen

Aufgrund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 1. Januar 2021 hat der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, Achim Kessler, eine Schriftliche Frage zur Schaffung kurzfristiger und unbürokratischer Übergangsregelungen an die Bundesregierung gestellt. Regelungen zum Ausgleich später in Kraft tretender möglicher Honoraranpassungen seien nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort.

Wird die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vorschlagen, die mögliche Honorarausfälle für Heilmittelerbringende durch die durch verspätete Zertifizierung von Software bedingte  Verschiebung der Neuregelung der Heilmittelrichtlinie ausschließt, und wenn ja, wie sähe eine solche Regelung konkret aus?, lautete die Frage, die Achim Kessler (Die Linke) an die Bundesregierung stellte.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG), der am 23. September 2020 im Kabinett beschlossen wurde, sieht vor, dass das Inkrafttreten der bundesweiten Heilmittelverträge vom 1.Oktober 2020 auf den 1.Januar 2021 verschoben wird, heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 28. September 2020. Damit solle ein gleichzeitiges Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelverträge gewährleistet werden. Regelungen zum Ausgleich später in Kraft tretender möglicher Honoraranpassungen seien nicht vorgesehen.Geregelt werden solle jedoch, dass die Schiedsstelle nach § 125 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch auch vor dem 1. Januar 2021 von den Vertragsparteien angerufen werden kann, um im Falle gescheiterter Verhandlungen eine zügige Festsetzung der Preise zu ermöglichen.

„Die Bundesregierung hält an der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie auf den 1. Januar 2021 fest und verweigert Ausgleichszahlungen für die Heilmittelerbringenden“, so Achim Kessler. „Zu spät eingereichte Zertifizierungsanträge privatwirtschaftlicher Arztsoftwareanbieter dürfen nicht dazu führen, dass den Heilmitterbringern finanzielle Nachteile entstehen. Wenn sich der ursprüngliche Zeitplan aufgrund von technischen Schwierigkeiten schon nicht umsetzen lässt, muss die Bundesregierung zumindest für das letzte Quartal 2020 kurzfristige und unbürokratische Übergangsregelungen schaffen, um die für die nächsten drei Monate entstehenden finanziellen Nachteile auszugleichen”, so Kessler. Es darf nicht sein, dass die Heilmittelerbringer durch das Versagen Dritter weitere drei Monate auf die Anpassung ihrer Vergütung warten müssen. Gerade in einer Zeit, in der ohnehin zahlreiche Praxen aufgrund der Corona-bedingten Verdienstausfälle von Existenzsorgen geplagt seien, stellt die Verzögerung beim Inkrafttreten der neuen Heilmittelverordnung eine unzumutbare Belastung dar”.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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