ZFD stellt Handbuch vor
Das Hygienehandbuch beruft sich auf den § 36 (Einhaltung der Infektionshygiene) des Infektionsschutzgesetztes (IfSG). In einem Hygieneplan werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festgelegt und dient der Grundlage zur infektionshygienischen Qualitätssicherung, wie zum Beispiel:
- Analyse von Infektionsgefahren
- Bewertung von Risiken / Risikominimierung
- Festlegen von Überwachungsverfahren
- Dokumentation / Schulungsmaßnahmen
Ein Hygieneplan dient der Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen und wann welche Maßnahmen wie und von wem durchzuführen sind. Der Hygieneplan ist auf die jeweilige Einrichtung anzupassen und durch betriebsspezifische Details und Festlegungen zu ergänzen und muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein (z.B. im Ordner oder im Intranet).