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23. Oktober 2009
Redaktion
Hygiene und Arbeitsschutz

ZFD stellt Handbuch vor

Der Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands (ZFD) hat für seine Mitglieder ein Handbuch zur Hygiene und Arbeitsschutz erarbeitet. Dieses ist nun unter http://www.zfd.de im Mitgliederbereich erhältlich.
Frau
Foto: Robert/Adobe Stock

Das Hygienehandbuch beruft sich auf den § 36 (Einhaltung der Infektionshygiene) des Infektionsschutzgesetztes (IfSG). In einem Hygieneplan werden innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festgelegt und dient der Grundlage zur infektionshygienischen Qualitätssicherung, wie zum Beispiel:

  • Analyse von Infektionsgefahren
  • Bewertung von Risiken / Risikominimierung
  • Festlegen von Überwachungsverfahren
  • Dokumentation / Schulungsmaßnahmen

Ein Hygieneplan dient der Verhinderung von Infektionen durch Mikroorganismen und schädigende Einflüsse durch erforderliche Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen und wann welche Maßnahmen wie und von wem durchzuführen sind. Der Hygieneplan ist auf die jeweilige Einrichtung anzupassen und durch betriebsspezifische Details und Festlegungen zu ergänzen und muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein (z.B. im Ordner oder im Intranet).

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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