Blutzuckermessung bei Diabetes: Was zahlt die Krankenkasse?
Teststreifen: Keine Obergrenzen für Insulinpflichtige
Gesetzlich versicherte Patient*innen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, die täglich Insulin benötigen, haben Anspruch auf Teststreifen zur Blutzuckermessung. Es gibt keine Obergrenzen, wie Experte Ebert betont. Missverständnisse treten jedoch häufig in Arztpraxen auf, was zu Unsicherheiten führen kann.
CGM-Systeme: Nicht immer erstattungsfähig
Continuous Glucose Monitoring (CGM)-Systeme bieten eine kontinuierliche Überwachung des Glukosespiegels und sind seit 2016 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Trotzdem werden sie nicht für alle Patient*innen erstattet, da ihre Notwendigkeit individuell geprüft wird. Diese Systeme sind teurer als Teststreifen, aber sie bieten eine umfassendere Überwachung des Blutzuckerverlaufs. Wer einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten hat, klärt der Diabetes Ratgeber.
Fazit
Die Kostenübernahme für Blutzuckermessgeräte und Teststreifen durch die Krankenkassen ist geregelt, aber es gibt Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen. Patienten sollten ihre Versicherungsbedingungen genau kennen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Quellen: