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9. Juli 2020
Redaktion

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes gestartet

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet.



Foto: Peshkova/Adobe Stock

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und erstmals in einem vollständig digitalisierten Verfahren. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä., die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen auf der Seite registriert sein. Dann können die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen.

Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Milliarden Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb kürzester Zeit fertiggestellt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit der Überbrückungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Die Überbrückungshilfen werden durch die Länder administriert. Weitere Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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