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15. Mai 2018
Redaktion

Das neue Datenschutzrecht für Gesundheitshandwerker

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Was müssen Gesundheitshandwerker künftig beachten?


Nach einer zweijährigen Übergangsfrist sind ab dem 25. Mai 2018 die Vorgaben der neuen Datenschutz-Grundverordnung auch in Deutschland rechtsgültig und müssen entsprechend umgesetzt werden.


Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein Infoblatt erstellt, in dem die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Datenschutzrecht für Gesundheitshandwerker zusammengefasst sind: „Das neue Datenschutzrecht: Was Gesundheitshandwerker künftig zu beachten haben".

Grafik: Tim Reckmann/pixelio.de)
Foto: Eakrin/Adobe Stock
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