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30. April 2024
Redaktion
Krankenhausreform

Diabetesberatung als Schlüsselfaktor

Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) fordert in seinem aktuellen Positionspapier, die Expertise und Kompetenzen von Gesundheitsfachkräften wie den Diabetesberater*innen DDG im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) adäquat zu berücksichtigen. Denn jede*r fünfte Patient*in im Krankenhaus hat die Nebendiagnose Diabetes.
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Foto: pikselstock/AdobeStock
Diabetesberatung ist ein wichtiger Punkt bei der Krankenhausreform.

Die Einführung bundesweiter Leistungsgruppen ist Kern der geplanten Krankenhausreform. Der vorliegende Entwurf des KHVVG sieht vor, dass die Leistungsgruppen im Nachgang zum Gesetz durch eine Rechtsverordnung definiert werden. Der VDBD hält die Einführung bundesweiter Leistungsgruppen für sinnvoll, kritisiert jedoch, dass die Leistungsgruppe „Komplexe Endokrinologie / Diabetologie“ die Diabetesberatung nicht als Strukturvoraussetzung erwähnt.

Dabei erfassen Diabetesberater*innen den Informationsbedarf der Patient*innen, um Rückfälle zu verhindern, und tragen in der prä- und postoperativen Betreuung zur Stoffwechselnormalisierung bei.

Kompetenzen und Aufgaben von Diabetesberater*innen

Diabetesberater*innen DDG leisten seit 40 Jahren einen großen Beitrag zur Behandlungsqualität in Deutschland. Sie erwerben in einer einjährigen Weiterbildung Kompetenzen für die Betreuung von Diabetespatient*innen aller Altersgruppen und Diabetestypen, inklusive heilkundlicher und telemedizinischer Tätigkeiten. In Kliniken sind Fachkräfte zur Diabetesberatung eine wichtige Schnittstelle innerhalb des Aufnahme- und Entlass-Managements und üben eine wichtige Funktion in der Steuerung und Umsetzung des Therapieplanes aus.

Forderungen des VDBD

Um auch in Zukunft Diabetespatient*innen auf einem hohen Niveau in Kliniken versorgen zu können, appelliert der VDBD an die Bundesregierung und Länder:

  1. Diabetesberatung muss als Qualitätskriterium für die Leistungsgruppe „Komplexe Endokrinologie/Diabetologie“ aufgenommen werden.
  2. Die vorhandene Expertise und Kompetenz von Diabetesberater*innen in der sektorenübergreifenden Versorgung nutzen und strukturell verankern.
  3. Diabetesberater*innen im klinischen Setting adäquat finanziell abbilden (Vorhaltekosten).

Zum kompletten Positionpapier.

Quelle: Pressemeldung

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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