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15. Juni 2020
Redaktion

Forderung nach Gleichbehandlung

In einem Brief fordert das Abrechnungszentrum Noventi azh srzh zrk, den GKV-Spitzenverband den Spitzenverband der Heilmittelverbände und die Berufsverbände dazu auf, sich für eine Ausgleichsmöglichkeit einzusetzen, um Leistungserbringer im Rahmen der Umsatzregelungen vor Benachteiligungen zu schützen. Anlass zur Diskussion geben die Umsetzungsregelungen, so das Unternehmen.



Foto: Petra Bork/pixelio.de

Der Erlass der „COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“, der Heilmittel-Leistungserbringern eine konkrete Unterstützung anlässlich der Corona-Krise liefert, wurde von Noventit azh srzh zrk – nach eigenen Angaben mit mehr als 35000 Kunden – als riesengroßer Erfolg begrüßt. Anlass zur Diskussion geben allerdings die Umsetzungsregelungen, durch die viele Leistungserbringer und vor allem Kunden von Abrechnungszentren, trotz regulärer Abrechnung, in erheblichem Umfang benachteiligt werden.

Für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung wird das Rechnungsdatum als Kriterium verwendet (4. Quartal 2019). Diese Regelung hat zur Folge, dass Leistungserbringer, die zwar im 4. Quartal Abrechnungen zu ihrem Abrechnungszentrum gesandt haben, deren Rechnungen aber erst im Januar an die Kostenträger versandt wurden, am Rechnungsdatum des Abrechnungshauses bemessen werden. Dies führt zwar bei manchen Leistungserbringern zu rechnerischen Vorteilen, aber in ganz erheblichem Umfang zum Nachteil vieler Leistungserbringer. Und dies, obwohl bei dem regulären Abrechnungsprocedere keinerlei Versäumnis des Leistungserbringers oder des Abrechnungsdienstleisters vorliegt.

Noventi azh srzh zrk hat die Datenlage seit Bekanntgabe der Bestimmungen für sämtliche Kunden analysiert und geht aktuell davon aus, dass rund 20 Prozent der Heilmittelpraxen, die diesen Abrechnungsweg nutzen, benachteiligt werden. „Aufgrund dieser Ungleichbehandlung gegenüber anderen Abrechnungswegen bitten wir die Verbände den Spitzenverband der Heilmittelverbände und den GKV-Spitzenverband, diesen Sachverhalt zu prüfen und fordern ganz konkret die Schaffung einer Ausgleichsmöglichkeit für diese Fälle,“ ruft Susanne Hausmann, Geschäftsführerin der Noventi HealthCare GmbH in ihrem Brief auf. „Wir bieten dabei gerne allen am Prozess Beteiligten unsere Unterstützung im Interesse der Leistungserbringer an.“

Wie Noventi zudem mitteilte, hat sich der SHV (Spitzenverband der Heilmittelverbände) entschlossen, sich diesbezüglich an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden, um für Härtefälle eine Clearingstelle vorzuschlagen

 

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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