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14. Februar 2020
Redaktion

G-BA stellt sein Arbeitsprogramm für 2020 vor

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird auch im Jahr 2020 eine Vielzahl von gesetzlichen Aufträgen erfüllen und Beratungen zu neuen Themen aufnehmen. Unter anderem überprüft er die Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie.

Foto: © G-BA

Auf Antrag der Patientenvertretung hat der G-BA mit Beschluss im Mai 2018 Beratungen zur Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der Podologischen Therapie als Heilmittel aufgenommen. Die Podologie ist bislang nur beim diabetischen Fußsyndrom eine GKV-Leistung.

Überprüft werden soll die Verordnungsfähigkeit auch bei vergleichbaren anderen funktionellen und strukturellen Schädigungen der Haut und der Zehennägel, nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie) sowie den daraus resultierenden vergleichbaren Gefährdungen für unumkehrbare Folgeschäden der Füße (Wundheilungsstörungen, Entzündungen bis hin zu Amputationen). Die Beschlussfassung kann voraussichtlich im März 2020 erfolgen, ursprünglich war das Jahr 2021 dafür vorgesehen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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