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1. September 2020
Redaktion

Heilmittelrichtlinie erst ab 1. Januar 2021 rechtsgültig

Die neue Heilmittelrichtlinie soll nicht wie geplant zum 1. Oktober 2020, sondern erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Dies wird voraussichtlich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschließen. Diese Verschiebung betrifft nur das Inkrafttreten, nicht den Inhalt der Heilmittel-Richtlinie.

Hintergrund ist, dass eine größere Anzahl von Herstellern ärztlicher Praxisverwaltungssoftware nicht in der Lage ist, die Praxisverwaltungssoftware fristgerecht zum 1. Oktober anzupassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt.

Die Verärgerung bei den Betroffenen sei groß, so auch im BMG und GKV-Spitzenverband, erklärte dazu der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einer Pressemittteilung. Denn trotz langer Vorlaufzeit kann die KBV die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware in den Arztpraxen nicht flächendeckend pünktlich zum 1. Oktober 2020 sicherstellen, wie in der letzten Woche mehr zufällig bekannt wurde.

Um ein Chaos in der Verordnungstätigkeit der Arztpraxen zu verhindern, wird das Inkrafttreten der neu gefassten Heilmittel-Richtlinie verschoben. KBV und GKV-SV haben dafür einen Antrag im G-BA gestellt.

Kommt der Beschluss zustande, wird der Bundestag auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben müssen. Hierfür wäre § 125 SGB V zu ändern. Dies könnte im Rahmen des Versorgungsverbesserungsgesetzes geschehen, für das die Referentenanhörungen anstehen.

Der SHV und seine Mitgliedsverbände haben auf diese Entwicklung auf Seiten der KBV höchst verärgert reagiert. Als Problem wird der organisatorischen Mehraufwand in den Praxen angesehen, wenn die doch deutlichen Erleichterungen durch die neue HMR erst drei Monate später wirken, vor allem aber negative Auswirkungen, wenn die Versorgungsverträge erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden können und sich damit auch die Preisvereinbarungen verzögern.

Eine Verschiebung dürfe keine Nachteile für die Praxen bringen, so die Meinung der Verbände.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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