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8. Mai 2020
Redaktion

Hessen: Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe

Ab dem 1. August 2020 müssen Auszubildende von Gesundheits- und Pflegeberufen in Hessen kein Schulgeld mehr bezahlen. Diese Gesetzesänderung hat nun der Hessische Landtag am 6. Mai verabschiedet.

Foto: Hessischer Landtag, H. Heibel

Hessen hat das Schulgeld für Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen abgeschafft. Weitere davon profitierende Berufe sind Diätassistenz, Medizinisch-Technische Assistenz, Orthoptik und Pharmazeutisch-Technische Assistenz.

Die schwarz-grünen Koalition stellt für diese Neuerung in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro bereit. Vier Millionen Euro sind für 2021 und jeweils fünf Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 eingeplant. Allerdings geht die Koalition auch davon aus, dass eine bundesweite Schulgeldfreiheit bald komme.

Mit der Einführung der Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe soll das Problem finanzieller Hemmnisse beseitigt und die Attraktivität der Ausbildung erhöht werden. Als Baustein kann dies dem Fachkräftemangel entgegenwirkt werden, um eine ausreichende und flächendeckende medizinische Versorgung der hessischen Bevölkerung im gesamten Landesgebiet dauerhaft sicherzustellen.

Mit dem Beschluss ist zumindest für Einheitlichkeit in Hessen gesorgt. Insgesamt gibt es 41 Schulen für diese Gesundheitsberufe. An 20 davon wird kein Schulgeld mehr erhoben, da sie mit Krankenhäusern verbunden sind. Hier tragen die Krankenkassen zur Finanzierung bei. Die sei auch nötig, weil interessierter Nachwuchs derzeit in andere Bundesländer abwandere, und deswegen auch Schulen von der Insolvenz bedroht.

Die SPD hatte in einem Änderungsantrag die Übernahme der Schulgebühren entsprechend des Bedarfs alle Schüler gefordert – auch jener, die bereits in Ausbildung sind. Dies hatte auch die FDP befürwortet, doch wurden die Anträge abgelehnt.

 

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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