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16. November 2020
Redaktion

IQWiG legt Entscheidungshilfe zum Diabetischen Fuß vor

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eine Entscheidungshilfe zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom erstellt. Diese soll Betroffene bei der Entscheidung über die beste Behand­lung des diabetischen Fußsyndroms unterstützen. Ein Ziel ist, Amputationen mög­lichst zu vermeiden.

Foto: IQWiG

 

Etwa 20 bis 30 von 100 Menschen mit Diabetes entwickeln im Laufe ihres Lebens ein diabetisches Fußsyndrom. Jährlich kommt es deswegen in Krankenhäusern zu etwa 25 000 Amputationen. Hinzu kommen ambulante Amputationen, deren genaue Zahl nicht bekannt ist. Je nachdem, ob einzelne Zehen oder ein ganzer Fuß amputiert wird, hat der Eingriff weitreichende Folgen für Alltag und Lebensqualität. Auch bei länger bestehenden Wunden ist eine nicht operative Behandlung oft noch eine Alternative zur Amputation.

Die jetzt vorgelegte Entscheidungshilfe des IQWiG beschreibt die verschiedenen Behandlungen beim diabetischen Fußsyndrom und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich eine drohende Amputation doch noch vermeiden lässt, zum Beispiel durch einen Eingriff zur Verbesserung der Durchblutung. „Auch wenn eine Amputation kaum noch vermeidbar erscheint, lohnt es sich noch mal mit Spezialisten zu sprechen“, betont Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG: „Oft gibt es zumindest die Möglichkeit, durch eine nicht operative Behandlung eine Amputation des ganzen Fußes zu vermeiden.“

Die Entscheidungshilfen sind auf der Website www.gesundheitsinformation.de in umfassende Themenpakete zu den jeweiligen Erkrankungen eingebunden. Sie lassen sich dort als PDF herunterladen und kostenfrei in beliebiger Menge ausdrucken.

Wie läuft das Zweitmeinungsverfahren ab?
Die Entscheidungshilfe ist ein Baustein des seit 2019 gesetzlich festgelegten sogenannten Zweitmeinungsverfahrens. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der einen planbaren Eingriff empfiehlt, muss Patientinnen und Patienten auf das Recht hinweisen, diese Behandlungsentscheidung noch einmal kostenfrei mit Spezialisten einer anderen Praxis oder Klinik besprechen zu können.
„Auch wenn die ‚zweite Meinung´ hinter diesen Aufträgen steht, wäre es natürlich sinnvoll, unsere Entscheidungshilfen schon bei der ‚ersten Meinung‘ zu berücksichtigen“, betont Klaus Koch.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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