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17. April 2020
Redaktion

Keine Krankschreibung mehr durch Telefonanruf

Die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Damit gilt ab dem 20. April 2020 wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob eine Versicherte oder ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine entsprechende Krankschreibung erhält, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Foto: Alexandra H. /pixelio.de

Dazu erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Die befristete Ausnahmereglung, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, diente angesichts der dynamischen und nicht abschätzbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-​Pandemie dazu, Vertragsarztpraxen ad hoc zu entlasten und die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu verringern. Die Dynamik der Neuinfektionen konnte zwischenzeitlich durch die strikten Abstands-​ und Hygieneregeln in allen Bereichen des täglichen Lebens – aber natürlich vor allem auch in den Arztpraxen – deutlich verlangsamt werden. Die Behelfsregelung kann deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte zum vorgesehenen Termin auslaufen – dies entspricht den behutsamen und strukturierten Schritten der Lockerung, die Bund und Länder jüngst beschlossen haben.

Die persönliche und unmittelbare Anamnese muss nun wieder zwingend erfolgen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Das ist vor allem dann wichtig, wenn es um Erkrankungen geht, die nur durch persönliche ärztliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden können. Unbenommen davon gilt auch weiterhin, dass Versicherte bei typischen COVID-​19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-​19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.“

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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