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15. April 2020
Redaktion

Kontrolluntersuchungen für chronisch Kranke dürfen ausfallen

Zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 gibt es für chronisch Kranke eine weitere Sonderregelung. Die vorgeschriebenen quartalsbezogenen Kontrolluntersuchungen in den Disease-Management-Programmen dürfen ausfallen, wenn es medizinisch vertretbar ist. Auch Schulungen können verschoben werden.

Foto: Jorma Bork/pixelio.de

Die Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Es sei nicht zu verantworten, dass die in Disease-Management-Programmen (DMP) eingeschriebenen chronisch kranken Patienten einer Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen und regelmäßigen persönlichen Untersuchungen unterliegen, heißt es zur Begründung.

Keine Dokumentationspflicht bis Ende September
Der G-BA hat deshalb die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen Schulungen für das erste bis dritte Quartal 2020 ausgesetzt.

Koordinierende Ärzte können somit selbst entscheiden, was für ihre Patienten in der aktuellen Situation am besten ist. So kann es im Einzelfall durchaus notwendig sein, dass die Kontrolluntersuchung oder die Schulung durchgeführt werden. In diesen Fällen erfolgt auch die Dokumentation der Untersuchung. Wenn möglich, kann die DMP-Dokumentation auch auf Basis einer telemedizinischen DMP-Konsultation erfolgen.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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