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30. August 2024
Redaktion
Bundesverband für Podologie e.V.

Sieg für Podologen bei sektoraler Heilpraktikererlaubnis

Wie der Bundesverband für Podologie e.V. bekannt gibt, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 29. August 2024 zugunsten der Podologinnen und Podologen in Deutschland und bestätigte, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann, was die sogenannte sektorale Heilpraktikererlaubnis (SHP) im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.
Der
Foto: Bundesverband für Podologie e.V.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die sektorale Heilpraktikererlaubnis (SHP) für das Fachgebiet der Podologie.

Hintergrund des Verfahrens

Der Rechtsstreit begann bereits im Februar 2019, als eine Podologin aus Oldenburg die Erlaubnis zur sektoralen Heilpraktikertätigkeit beantragte und von der Stadt Oldenburg abgelehnt wurde. Dank der Unterstützung durch den Bundesverband für Podologie und seine Rechtsanwält*innen konnte die Klage erfolgreich vor das Verwaltungsgericht Oldenburg und schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht werden. Im Februar 2023 entschied das VG Oldenburg zugunsten der Podologin und erlaubte eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.

Bundesweiter Erfolg für die Podologie

Mit dem letztinstanzlichen Urteil des BVerwG wurde ein langjähriger, rechtlicher Kampf erfolgreich beendet. Die Entscheidung markiert einen Meilenstein für die Podologinnen und Podologen in Deutschland, da nun auch in den letzten beiden Bundesländern, Niedersachsen und Saarland,  Podolog*innen unter der SHP-Erlaubnis arbeiten können. Der Bundesverband für Podologie und seine Rechtsanwälte hatten bereits zuvor in mehreren Bundesländern ähnliche Erfolge erzielt.

„Mit der höchstrichterlichen Entscheidung haben wir nach vielen vorangegangenen Verfahren unser Ziel eines bundesweit geltenden Urteils erreicht. Nun ist die SHP-Erlaubnis auch in den letzten beiden Bundesländern Niedersachsen und Saarland möglich. Unserem Mitglied danken wir sehr für ihre Ausdauer.“, zeigt sich die 1. Vorsitzende Jeannette Polster sichtlich erfreut.

Rolle des Bundesverbands für Podologie

Der Bundesverband für Podologie e.V., gegründet 1946 in Hamburg, spielt eine zentrale Rolle in der Vertretung der beruflichen und berufspolitischen Interessen der Podologinnen und Podologen in Deutschland. Er ist als maßgeblicher Spitzenverband gemäß § 125 SGB V anerkannt und unterstützt seine Mitglieder in rechtlichen Angelegenheiten sowie in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren zum SHP Podologie auf behördlicher oder gerichtlicher Ebene erfolgreich, zum Beispiel in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Quelle: Bundesverband für Podologie e.V.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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