Vereinfachte Zulassung für Heilmittelerbringer
Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz wurden die Krankenkassen beziehungsweise -verbände und die Ersatzkassen verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), zu bilden, die für alle Krankenkassen über die Zulassungen entscheidet.
Seit dem 1. September 2019 gibt es in nun jedem Bundesland nur noch eine Zulassungsstelle, deren Entscheidung für alle Krankenkassen gilt. Bislang mussten die Anbieter für eine Zulassung in der Regel mehrere Verbände der Krankenkassen kontaktieren.
Ab sofort ist das Verfahren deutlich vereinfacht: Wer eine neue Praxis eröffnen oder seine Zulassung ändern, muss sich nur noch an die gemeinsamen Zulassungsstelle in seinem Bundesland oder seine Region wenden.
Das Verfahren bleibt für die Anbieter kostenfrei. Auch die Qualitätsvoraussetzungen für eine Zulassung gelten unverändert.
Eine Liste der ARGEn in den verschiedenen Bundesländern gibt es unter