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14. Dezember 2018
Redaktion

Vergütung für Stoßwellentherapie beim Fersensporn festgelegt

Patienten mit Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris können ab Januar mit der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) ambulant behandelt werden. Der Bewertungsausschuss hat am Mittwoch die Vergütung für diese Leistung festgelegt.



Foto: Sentello/Fotolia

Zur Abrechnung wird zum 1. Januar die Gebührenordnungsposition (GOP) 30440 neu in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 247 Punkten (26,73 Euro) bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Erst konservative Verfahren
Patienten, die eine Stoßwellentherapie erhalten, müssen bereits mindestens sechs Monate unter Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris leiden und dadurch in ihrer gewohnten körperlichen Aktivität einschränkt sein. Während dieser Zeit müssen unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt worden sein. Erst dann darf eine ESWT als zusätzliche Maßnahme erfolgen.

Bis zu drei Sitzungen pro Fuß
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen nur Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin die Behandlung durchführen. Die neue GOP 30440 kann dabei pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß bis zu dreimal abgerechnet werden – in maximal zwei aufeinanderfolgenden Quartalen.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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