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25. Januar 2017
Redaktion

Verordnungsdatum ist maßgeblich

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es neue Heilmittelverordnungen, die um ein zweites Feld für einen zusätzlichen ICD-Code erweitert wurden. Ferner wurde die übergangsweise Regelung zur Anerkennung der bis 31. Dezember 2016 gültigen Verordnungsformulare mit der Aussage, diese können bis 30. Juni 2017 abgerechnet werden, bekannt gegeben.


Nun wurde aufgrund von Nachfragen die Übergangsregelung noch einmal konkretisiert:


Der GKV Spitzenverband weist darauf hin, dass hinsichtlich des angeführten Stichtages (30.06.2017) das Verordnungsdatum maßgeblich ist.


Verordnungen, die bis einschließlich 30. Juni 2017 noch auf dem „alten“ Muster ausgestellt werden, können regulär bis zum Ende der Behandlungsserie durchgeführt und abgerechnet werden.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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