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15. Januar 2021
Redaktion

Verlängerung der Hygienepauschale

Die Sonderregelungen zur Vergütung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer ist erneut verlängert – und zwar bis Ende März 2021

Foto: juliasudnitskaya/Adobe Stock

Die Hygienepauschale für Heilmittelerbringer wurde erneut verlängert. Somit können zugelassene Leistungserbringer bis 31. März 2021 einen pauschalen Ausgleich für den erhöhten Hygieneaufwand (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Die bisherige Abrechnungsmöglichkeit lief Ende Dezember 2020 aus.

Für die Abrechnung der Hygienepauschale ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.

Die Verlängerung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021 und wurde mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ beschlossen.

Einen Überblick über die Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie, gültig seit dem 1. Januar 2021 gibt es hier.

 

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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