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10. Juli 2018
Redaktion

Verordnungsfähigkeit der Podologie wird geprüft

Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein neues Beratungsverfahren begonnen. Geprüft wird die Verordnungsfähigkeit von Podologie bei diabetischem Fußsyndrom und vergleichbaren Schädigungen der Haut und der Zehennägel.



Die Argumentation dabei: Der Leistungsanspruch auf eine podologische Therapie muss aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung unabhängig sein von der Grunderkrankung, die zu Durchblutungs- und Sensibilitätsstörung und letztlich zu einem Bedarf für eine professionelle Podologie führt. Sie darf deshalb nicht auf den diabetischen Fuß beschränkt sein.

Teil des Verfahrens, das nach mitbeschlossener Zeitplanung etwa bis Mai 2021 laufen wird, ist eine eindeutige Abgrenzung des Heilmittels Podologie von pflegerischen Leistungen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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