Ausfallgebühr: Was, wenn der Patient nicht erscheint?
Welche Praxis kennt es nicht: Der Terminplan ist voll, die Warteliste gefüllt und immer wieder neue Anfragen zu podologischer Therapie. Werden dann Termine von Patient*innen nicht eingehalten oder sehr kurzfristig abgesagt, ist dies ein großes Ärgernis. Nicht nur, dass diese Termine für andere Patient*innen sehr wertvoll gewesen wären, auch der finanzielle Verlust ist nicht unerheblich, laufen doch die Kosten weiter. Die Erhebung einer Ausfallgebühr ist nicht nur für den Ausgleich des entgangenen Honorars von Vorteil, auch werden die Patient*innen ein Stück weit „erzogen“. Termine werden zukünftig zeitgerecht abgesagt und ein Nichterscheinen wird zur Seltenheit – geht es doch an den Geldbeutel.
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