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11. Mai 2017
Redaktion

Zuzahlungen sollen die GKV entlasten

Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind aus Sicht der Bundesregierung im Interesse der Beitragszahler. Der Gesetzgeber komme seiner Verantwortung für die Beitragszahler auch nach, indem er die Zuständigkeit der GKV und die Eigenverantwortung der Versicherten voneinander abgrenze. Dies könne Risikoausschlüsse, Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen der Versicherten beinhalten, heißt es in der Antwort (18/12192) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11960) der Fraktion Die Linke.

Foto: Jens Bredehorn/pixelio.de

Die jährlichen Zuzahlungen der Versicherten sind allerdings im Vergleich zu den Gesamtausgaben der GKV gering und lagen 2016 bei 1,7 Prozent. Das derzeit erhobene Zuzahlungsvolumen entspreche einer Größenordnung von rund 0,3 Beitragssatzpunkten.

Die weitaus meisten Zuzahlungen (rund 2,2 Milliarden Euro) fielen im Bereich der Arznei-, Verbands- und Heilmittel an, gefolgt von Heil- und Hilfsmitteln (790 Millionen Euro) sowie Krankenhausbehandlungen (705 Millionen Euro).

Insgesamt betrug die Höhe der Zuzahlungen 2016 inklusive Erstattungen und Vorauszahlungen 3,956 Milliarden Euro. Das entsprach rechnerisch einer Summe von rund 55 Euro pro Versicherten und Jahr oder rund 4,50 Euro pro Monat.

In bestimmten Bereichen werden Eigenbeteiligungen von den Versicherten verlangt, etwa bei Hilfsmitteln, wenn Leistungen gewählt werden, die über das notwendige Maß hinausgehen. Eine solche Mehrkostenregelung gilt auch für Zahnfüllungen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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