Arbeitssicherheit in der Podologiepraxis
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, die für die Mitarbeiter mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, die eine Verbesserung von Gesundheit und Arbeitsschutz zum Ziel haben. Die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt seit 1996 auch für Kleinstbetriebe ab bereits einem Mitarbeiter.
Doch obwohl Gefährdungsbeurteilungen vorgeschrieben sind, erweist sich ihre Durchführung als höchst unzureichend – so das Ergebnis der Studie „Gefährdungsbeurteilung in Deutschland” (Beck et al. 2008). Besonders hapere es in den Bereichen Handwerk und Dienstleistung – hier besteht offenbar ausgeprägter Beratungs- und Unterstützungsbedarf.
Da der Arbeitsschutz meist nicht zu den Kernkompetenzen einer Podologiepraxis gehört, besteht auch hier häufig große Unsicherheit in Fragen der Arbeitssicherheit – oder, falls die nötigen Kenntnisse vorhanden sind, bei der Umsetzung. Neben der Teilnahme an Schulungen haben Praxisinhaber die Möglichkeit, die Beratungsleistung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Gefährdungsbeurteilung hinzuzuziehen.
Umsetzung des Arbeitsschutzes
Im Folgenden wird exemplarisch die Gefährdungsbeurteilung einer podologischen Praxis dargestellt. Dabei handelt es sich um eine von der Inhaberin geführte Praxis mit drei Mitarbeitern. Die seit 1996 vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung war in dieser Praxis noch nicht erstellt worden. Ziel war es, den Gesundheitsschutz in diesem Betrieb auf eine solide Basis zu stellen und eine Grundlage für weitere Gefährdungsbeurteilungen zu schaffen.
Vorgehensweise
Im ersten Schritt hat eine Begehung mit der Praxisinhaberin stattgefunden, um das Arbeitssystem „Patientenbehandlung“ zu den anderen Arbeitsbereichen der Praxis abzugrenzen (Empfang mit Wartebereich, Büro, Aufbereitungsraum und Hausbesuche). Anschließend wurde das Arbeitssystem analysiert und die Arbeitsschritte festgehalten.
Es wurde eine ablauforientierte Gefährdungsermittlung erstellt, um einen guten Einblick in den Arbeitsalltag zu bekommen und den Arbeitsablauf dabei so wenig wie möglich zu stören. Die systematische Erhebung und Bewertung der Gefährdungsfaktoren während der Fußpflegebehandlung am Patienten wurde mit Hilfe des „Screening Gesundes Arbeiten (SGA)“ vorgenommen. Dabei werden physische und psychische Belastungen bei der Arbeit, sowie Fragen zur Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung in Form eines Beobachtungsinterviews betrachtet. Dieses wurde mit Einverständnis der Patientin während einer podologischen Behandlung durchgeführt.
Gefährdungsfaktoren, die sich nicht aus dem Beobachtungsfragebogen ergaben, zum Beispiel der Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen, wurden zusätzlich in die Gefährdungsermittlung aufgenommen. Das Risiko wurde für jede entsprechende Gefährdung ermittelt und bewertet, um so den Handlungsbedarf für Arbeitsschutz ableiten zu können.
Im nächsten Handlungsschritt erfolgte das Formulieren von Schutzzielen. Damit diese auch realistisch umgesetzt werden können, wurden Lösungsalternativen entwickelt, die mit der Inhaberin und den Mitarbeitern in mehreren gesprächen besprochen wurden. Diese Lösungsalternativen sollten technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen berücksichtigen. Auch diese wurden von allen Beteiligten ausführlich diskutiert.
Beispiele von Gefährdungen
In Tabelle 1 auf S. 16 sind exemplarisch einige Gefahrenquellen mit ermittelter Gefährdung sowie der entsprechenden Schutzzielformulierung aufgeführt. Bei der Bewertung des Arbeitsbereiches „Arbeit am Patienten” traten zwei Gefahrenquellen besonders hervor: Die sitzende Tätigkeit in einem für die Mitarbeiterin ungeeigneten Arbeitsstuhl und Optimierungsbedarf bei den Arbeitsabläufen sowie der -organisation.
Von besonderem Interesse war für mich, – aufgrund meines psychologischen Hintergrunds – die Frage nach den möglichen psychischen Belastungsfaktoren. „Psychische Belastung” ist nach DIN ISO 10075 zunächst ein neutraler Begriff. Er beschreibt die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf die Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Psychische Belastung kann sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Menschen und ihre Arbeitsleitsung haben.
Sie wirkt positiv, wenn ein Gleichgewicht zwischen den Einwirkungen von außen und den individuellen Leistungsvoraussetzungen und Ressourcen des Menschen bestehen. Negativ wirkt sie, wenn dieses Gleichgewicht nicht gegeben ist. Dies ist beispielsweise bei Über- oder Unterforderung von Personen der Fall. Es handelt sich in beiden Fällen um Fehlbeanspruchungen.
Die unmittelbare Auswirkung der psychischen Belastung wird als psychische Beanspruchung bezeichnet. Neueste arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse besagen, dass psychische Fehlbelastungen auch Beschwerden im Bereich des Muskel-Skelettsystems mit verursachen können (Deblitz und Mühlpfordt 2010). Viele Belastungen können nach ihren Ursachen eingeteilt werden: Belastungen durch die Arbeitstätigkeit (Unterbrechungen, Aufkommen und Schwierigkeit der Aufgaben, widersprüchliche Anweisungen), die Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten, Zeit- und Termindruck, Überstunden), soziale Kontakte (Vorgesetzte, Kollegen, Kunden und Patienten) und die Arbeitsumgebung (Lärm, Beleuchtung, Klima, Ausstattung).
Da das Gefüge der Einflussfaktoren sehr komplex ist, wirken sich psychische Belastungen sehr unterschiedlich aus. Was für den einen ein Problem darstellt, ist für den anderen eine neue Herausforderung. Um Fehlbelastungen zu verringern, kann man auf zwei Arten aktiv werden: Erstens durch Verhaltensprävention (Qualifikation der Mitarbeiter) und zweitens durch Verhältnisprävention (Veränderung der Arbeitsbedingungen im Betrieb).
Entwicklung von Maßnahmen und Lösungen
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung wurden ausführlich besprochen. Einige Maßnahmen sollten umgehend umgesetzt werden. So zum Beispiel das Anbringen eines Armhebelspenders für die Händedesinfektion, die Erstellung eines Hautschutzplans, Umsteigen von Latex- auf Nitrilhandschuhe, Nutzung einer alkoholfreien Flächendesinfektion und Erstellen einer Betriebsanweisung laut § 12 BioStoffV.
Für andere Gefährdungen mit Handlungsbedarf wurden Lösungsalternativen entwickelt. Dabei wird berücksichtigt, dass die beste Lösung die Beseitigung der Gefahrenquelle ist. Der Einsatz organisatorischer und verhaltensbezogener Maßnahmen kommt erst zum Tragen, wenn die Gefahrenquelle nicht beseitigt oder vermieden werden kann.
Gefahrenquellen, Gefährdung und Schutzziele
Nr.
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Gefahrenquelle
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Gefährdung
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Schutzziel
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1
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Sitzende Tätigkeit,Arbeitsstuhl(Bsp. Abb. 1)
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Fehlbelastung des Muskel-Skelettsystems, mangelnde Durchblutung, Nerven -kompressionen, Oberschenkel wird abgedrückt.
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Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe sind so zu wählen, dass schmerzfreie, abwechselnde Haltungsund Bewegungspositionen möglich sind.
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2
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Unterbrechung der Arbeitsabläufe durch das Telefon (Bsp. Abb. 2)
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Gefühl, nicht am Patienten bleiben zu können, Behandlung kann nicht termingerecht erledigt werden, Zeitdruck.
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Die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass eine störungsfreie Behandlung möglich ist.
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3
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Zu wenig Besprechungszeit mit Inhaberin
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Unklare Anweisungen, keine konstruktive Rückmeldung, Missverständnisse und Konflikte.
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Die Arbeit ist so zu organisieren, dass der regelmäßige Austausch zwischen Inhaberin und Mitarbeiterinnen möglich ist.
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4
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Terminvergabe (Bsp. Abb. 3)
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Ständiger Zeitdruck ohne Ausweichmöglichkeit, Umgehung von Sicherheitsbestimmungen, um Zeit zu sparen (bei der Instrumentenaufbereitung keine Handschuhe getragen), es wird zu wenig getrunken.
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Die Termine sind so zu legen, dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden kann.
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5
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Patient: Mehr als 70% der Arbeitszeit im direkten Patientenkontakt (Bsp. Abb. 4)
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Kommunikation wird manchmal als belastend empfunden,belastende Gespräche über Krankheit und Tod; Gefühle, immer was sagen zu müssen
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Die Behandlung am Patienten ist so zu gestalten, dass diese nicht als belastend empfunden wird.
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6
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Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen
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Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen
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Bei allen Tätigkeiten sind die Mitarbeiter vor Infektionsgefahren geschützt.
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7
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Arbeit mit Desinfektionsmitteln
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Gefährdung durch Haut- und Atemwegbelastung
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Bei allen Tätigkeiten sind die Mitarbeiter vor dem Kontakt mit Desinfektionsmitteln zu schützen. Händedesinfektion am Waschbecken anbringen.
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8
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Latexhandschuhe
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Gefährdung durch Latexprotein
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Die Haut der Mitarbeiter ist so zu schützen, dass diese auch nach langjähriger Berufstätigkeit gesund bleibt.
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Desweiteren wurde Kontakt mit einem Unternehmen aufgenommen, das sich auf den Bereich der Praxisorganisation spezialisiert hat. Es besteht die Möglichkeit, für diese externe Beratungsleistung Fördermittel des ESF (Europäischer Sozialfond) zu beantragen. Ende August fand zudem ein Work-shop, zum Thema „Umgang mit ,schwierigen‘ Patienten und Kunden“ statt. Auf Basis eines Verhaltensprofils wurde als Ergebnis ein „Ampelsystem“ für die Terminvergabe entwickelt.
Patienten werden nach subjektiven Kriterien in rot = schwierig, gelb = neutral, und grün = sympathisch klassifiziert. Zukünftig werden sie in der Terminplanung so verteilt, dass nicht nur die in Rot eingeteilten Patienten den Tag dominieren und Kraft rauben, sondern ein Ausgleich mit anderen Patienten geschaffen wird. Bis Ende des Jahres wird mit Hilfe der Wirkungskontrolle die Frage beantwortet, ob die durchgeführten Maßnahmen auch ihre Schutzziele erreicht haben oder gegebenenfalls neue Gefährdungen dazugekommen sind.
Fazit
Ganzheitlicher Arbeitsschutz kostet den Unternehmer Zeit und Geld. Während meiner Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit habe ich jedoch die Erfahrung machen können, dass sich sehr viel umsetzen lässt, wenn die Praxisinhaberin „mitzieht“. Hilfreich sind hierbei Veränderungsbereitschaft, die Fähigkeit, die Arbeitsbedingungen und das eigene Führungsverhalten kritisch zu hinterfragen sowie der Mut, Neues zu wagen und auszuprobieren.
Im Falle dieser podologischen Praxis waren alle Beteiligten bereit, diesen Weg zu gehen und die anstehenden Maßnahmen kontinuierlich umzusetzen. Durch die Gefährdungsbeurteilung ist für die Inhaberin ein wichtiger Schritt in Richtung Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrer Praxis vollzogen. Die bisher durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann auch für die anderen Arbeitsbereiche genutzt werden.
Allerdings erfordert der Bereich „Hausbesuche“ besondere Aufmerksamkeit. Die Gefährdungen in diesem Bereich unterscheiden sich gravierend von der Behandlung in der Praxis. Bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz ist es wichtig und hilfreich, den Rahmen für Veränderungen zu schaffen, die Mitarbeiter einzubinden und bei Bedarf Rat und Hilfe von externen Fachleuten in Anspruch zu nehmen.