Arbeitssicherheit in der Podologiepraxis
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, die für die Mitarbeiter mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen, die eine Verbesserung von Gesundheit und Arbeitsschutz zum Ziel haben. Die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt seit 1996 auch für Kleinstbetriebe ab bereits einem Mitarbeiter.
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