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21. Oktober 2010
Redaktion

Ausgabenvolumen für Heilmittel für 2011 festgelegt

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2011 vorgelegt.

Für die Verordnung von Heilmitteln stehen nächstes Jahr 60 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Prozent. Das Verordnungsvolumen steigt damit auf vier Milliarden Euro insgesamt. Darüber hinaus haben der GKV-Spitzenverband und die KBV sich darauf geeinigt, die Instrumente der Heilmittelversorgung gemeinsam weiterzuentwickeln. Eine Regelung zur Ablösung der Richtgrößenprüfung zugunsten von an der Versorgung ausgerichteten Prüfverfahren konnten die Verhandlungspartner auch hier mangels gesetzlicher Grundlage nicht erreichen.

Für die Versorgung mit Arzneimitteln stehen im Jahr 2011 zirka 60 Millionen Euro mehr zur Verfügung als 2010. Das entspricht einer gemäßigten Erhöhung um 0,2 Prozent. Insgesamt liegt das Finanzvolumen für Arzneimittel damit bei etwa 30 Milliarden Euro. Die Empfehlungen zu Leitsubstanzen und Verordnungsquoten sind nahezu unverändert geblieben. Um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen, wurden weitere Faktoren, wie zum Beispiel die Festlegung der zusätzlichen Steigerungsrate für die Zahl und Altersstruktur der Versicherten wieder auf die Landesebene übertragen.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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