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20. September 2018
Redaktion

Leistung der Heilmittelerbringer muss mehr wert sein als bisher

Um die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln zu stärken und die Arbeitsbedingungen der Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen zu verbessern, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Anfang der Woche ein Eckpunktepapier vorgelegt. ‎Bereits letzte Woche hatte Spahn die Verbände und Praktiker in Berlin zum Gespräch empfangen, um über die Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung zu sprechen.



Foto: BMG

“Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das muss uns als Gesellschaft mehr wert sein als bisher. Deshalb wollen wir ihre Leistung besser entlohnen, ihren Berufsalltag von Bürokratie befreien und ihnen mehr Kompetenzen geben. Außerdem muss der Zugang zu diesen Berufen vereinfacht und das Schulgeld für Auszubildende endlich abgeschafft werden. Dazu will ich zusammen mit den Bundesländern ein gemeinsames Konzept erarbeiten“.

Die Eckpunkte sehen unter anderem eine höhere Vergütung vor, einheitliche Verträge für Heilmittelleistungen, weniger Bürokratie und eine kostenlose Berufsausbildung.

– So sollen unter anderem zum 1. Januar 2020 einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Vertragsregionen die Höchstpreise für Heilmittleistungen vereinheitlicht.Dazu werden die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben.

– Zudem sollen ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen einschließlich der Preise zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) stattfinden.

– Ein ebenso schnelles wie stringentes Schiedsverfahren zur Konfliktlösung wird vorgesehen. Regionale und selektivvertragliche Abweichungen von den auf Bundesebene vereinbarten Vertragsinhalten einschließlich der Preise, etwa zur Berücksichtigung besonderer regionaler Versorgungsbedarfe oder Kostenstrukturen oder zur Schaffung innovativer Versorgungsmodelle, sind allerdings möglich.

– Bis Ende 2019 sollen Eckpunkte vorgelegt werden, die die Basis für notwendige gesetzliche Änderungen in Bezug auf Ausbildung etc. beschreiben. Dazu gehören die Schulgeldfreiheit ebenso wie das Thema Ausbildungsvergütung, aber auch die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen im Ausland, eine mögliche Integration der heute für zahlreiche Therapiemaßnahmen zusätzlich zu erwerbenden Zertifikate und die Frage der Akademisierung.

Mehr im Eckpunktepapier Heilmittelversorgung

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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