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24. September 2021
Redaktion

Regelungen für den Heilmittelbereich aktualisiert

Die Bundesverbände der Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband haben die Regelungen für den Heilmittelbereich angepasst und bis 31. Dezember 2021 verlängert, berichtet podo deutschland.

Das bedeutet konkret: Auch über den 30. Juni 2021 hinaus ist es zugelassenen Heilmittelerbringern möglich, die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 Euro anzurechnen. 

Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen, die zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 30. September 2021 ausgestellt sind, lautet die Empfehlung, die Anforderungen zur Änderung von Heilmittelverordnungen gemäß der Anlage 3 zur HeilM-RL sowie die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben hinsichtlich der Korrekturmöglichkeiten, mit Ausnahme der Angaben „Art des Heilmittels“, „Hausbesuch“ und „Verordnungsmenge“, nicht zu prüfen. Ungeachtet gelten die jeweils vertraglich vereinbarten „Korrekturzeitpunkte“.

Quelle: Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V. | Cornelia Meier

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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