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14. Mai 2020
Redaktion

Telefonische AU-Bescheinigung noch bis 31. Mai

Noch bis Ende Mai können Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege per Telefon krankschreiben. Danach endet die Ausnahmeregelung und Patienten müssen sich ab 1. Juni wieder persönlich in der Praxis vorstellen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 14. Mai beschlossen, dass die Ausnahmeregelung erneut verlängert wird – bis zum 31. Mai – und dann ausläuft.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt, dass die Sonderregelung nicht abrupt endet und damit die Rückkehr zum Regelbetrieb mit einer entsprechenden Vorbereitungszeit erfolgen kann, wie der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, sagte.

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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