Wann Sie Gebühren bei einem Terminausfall berechnen sollten
Es kommt immer wieder mal vor: Die Patientin oder der Patient hat einen Termin zu einer Fußbehandlung ausgemacht, doch die Person erscheint nicht in der Praxis. Was tun? Ein solcher Ausfall verursacht Verluste. Denn das, was Podolog*innen für die Behandlung hätten berechnen können, dürfen Sie jetzt nicht in Rechnung stellen. Die Zeit ist verloren, da der Terminplatz auch nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Expertin gibt Ratschläge
Ist es nun möglich, dem nicht erschienenen Patienten oder der Patientin die Kosten in Rechnung zu stellen? Simone Schuppler, Wirtschaftsassistentin und PKA, die individuelle Beratung für Podologie-Praxisinhaber*innen im Bereich Praxisorganisation und -management anbietet, erklärt Ihnen, was Sie bei Ausfallgebühren beachten müssen. Wann dürfen Sie diese in Rechnung stellen? Wann sollten Sie mal “ein Auge zudrücken”? Erfahren Sie mehr dazu im Artikel von Frau Schuppler.
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