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29. November 2016
Redaktion

Zusammenschluss von Barmer GEK und Deutsche BKK

Zum 1. Januar 2017 schließen sich die Barmer GEK und die Deutsche BKK zur BARMER zusammen. Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die Barmer hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Die Verträge der Deutschen BKK sind bis einschließlich 31. Dezember 2016 gültig. Die Verträge der Barmer GEK werden ab dem 1. Januar 2017 auf die Versicherten der ehemaligen Deutschen BKK ausgeweitet, sofern die jeweiligen Vertragspartner sich hiermit einverstanden erklären.

  • Die Abgrenzung erfolgt grundsätzlich nach Verordnungsdatum. Ausnahmen gelten für Dauerverordnungen und Leistungen, für welche gemäß den vertraglichen Regelungen keine Verordnung erforderlich ist (z.B. Wartungen). Hier ist das Datum der Leistungserbringung für die Gültigkeit der Verträge maßgebend.
  • Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der Deutschen BKK:
    Die Abrechnungen von Verordnungen aus dem Jahr 2016 (bzw. dem Leistungszeitraum 2016 bei Dauerverordnungen oder verordnungsfreien Leistungen) für Versicherte der Deutschen BKK erfolgen
    bis zum Posteingangsdatum 31. März 2017 über das
    Abrechnungszentrum Emmendingen
    An der B3 Haus Nr. 6
    79312 Emmendingen
    IK 107 436 557 einzureichen. 

    Ab dem 1. April 2017 erfolgt die Abrechnung dieser Leistungen über das

  • Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen.
  • Leistungen aus den Verträgen der Deutschen BKK, sollten, wenn möglich, bis zum 31. März  2017 über die KVSP abgerechnet werden.
  • Abrechnungen von Leistungen nach den Verträgen der Barmer:
     
    Die Abrechnung für die Versicherten der Barmer (d. h. die ehemaligen Versicherten der Deutschen BKK sowie der Barmer GEK) erfolgt ab dem 1. Januar 2017 über das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH (DDG), Grabenstraße 100-104, 45141 Essen.
  • Bei Verordnungen zu Lasten der Barmer GEK ergeben sich keine Unterschiede zum bisherigen Verfahren. Es gelten die Preise und Konditionen der gültigen Barmer GEK-Verträge und eine Abrechnung über das DDG.
  • Wichtig für Vertragspartner der Deutschen BKK: Bitte prüfen Sie möglichst bis zum 31.12.2016, ob Sie einen Vertrag mit der Barmer GEK in den von Ihnen abgegebenen Produktbereichen haben. Falls ja, ist dieser Vertrag im Regelfall ab 1. Januar 2017 für die gesamte Barmer gültig. Sofern Sie noch keinen Vertrag mit der Barmer GEK haben, nutzen Sie bitte das bei Verhandlungs- bzw. Bekanntmachungsverträgen mögliche Beitrittsverfahren.

    Weitere allgemeine Hinweise sowie detaillierte Informationen zu den einzelnen Produktbereichen finden sich hier.

 

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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