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5. September 2023
Redaktion
Gesunde Arbeitsplätze

Arbeitgeber*innen in der Pflicht

Motivierte Mitarbeitende, geringer Krankenstand, höhere Produktivität, gutes Image – es gibt unzählige Gründe, weshalb Arbeitgeber*innen ein Interesse daran haben sollten, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Und wie eine aktuelle, repräsentative Umfrage der ARAG mit YouGov zeigt, gehen bereits einige Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran.
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Foto: Nola Viglietti peopleimages.com/Adobe Stock

37 Prozent der befragten Arbeitnehmenden fühlen sich insgesamt stark unterstützt, gesund zu bleiben. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Expert*innen geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.Personal

Das Arbeitsschutzgesetz

Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber*innen, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Schutzmaßnahmen

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise ergonomische Arbeitsplätze, eine ausreichende Beleuchtung sowie emissions- und schadstoffarme Materialien. Je nach Branche müssen Arbeitgeber*innen auch persönliche Schutzausrüstung wie Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz oder Handschuhe bereitstellen, Lärm am Arbeitsplatz reduzieren oder den Umgang mit Gefahrstoffen sicher gestalten. Wichtig sind auch geregelte Arbeits- und Pausenzeiten sowie eine Erste-Hilfe-Ausstattung und regelmäßige Schulungen von Erst-Helfenden.

Apropos Gesundheit

Um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern, raten die ARAG Experten Arbeitgeber*innen zu Vorsorgeangeboten. So können beispielsweise regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, Blutdruckmessungen, Cholesterin- oder Blutzuckertests frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen und präventiv behandeln. Auch Fitness- oder Entspannungskurse, Yoga oder andere sportliche Aktivitäten können die körperliche Gesundheit der Mitarbeitenden fördern.

Ein Zuschuss zum Vereins-Mitgliedsbeitrag könnte Mitarbeitende motivieren, sich regelmäßig zu bewegen. Sind genügend Mitarbeitende bereit für mehr Fitness, bietet sich die Gründung von betriebseigenen Sportgruppen an. Eine andere Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge sind Ernährungsberatungen oder gemeinsame Koch-Workshops. Das fördert nicht nur das Gemeinschaftsgefühl unter den Kolleg*innen, sondern kann dazu beitragen, Essgewohnheiten zu ändern und sich auch bei der Arbeit gesünder zu ernähren.

Stress lass nach!

Laut Bundesgesundheitsministerium gehen rund 15 Prozent aller Fehltage auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern. Daher ist es umso wichtiger, auch die mentale Gesundheit seiner Mitarbeitenden im Blick zu behalten. Hier könnten beispielsweise Workshops zur Stressbewältigung, psychologische Beratungsangebote oder Achtsamkeitstrainings helfen, das Wohlbefinden zu steigern.

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.

Die betriebliche Gesundheitsförderung hat sogar steuerliche Vorteile: Maßnahmen, die die Mitarbeitergesundheit fördern, sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Jahr steuerfrei.

 

Quelle: ARAG SE

Foto: Eakrin/Adobe Stock
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