Medizintechnische Geräte müssen regelmäßig geprüft werden
Bei medizintechnischen Geräten schreibt die MPBetreibV zum Schutz von Patienten und Patientinnen sowie des Personals wiederkehrende Prüfungen in bestimmten Intervallen vor. Die Verordnung unterscheidet zwischen der sicherheitstechnischen Kontrolle (z. B. von Defibrillatoren, Infusions- oder Beatmungsgeräten) und der messtechnischen Kontrolle (z. B. von Blutdruckmessgeräten, Thermometern oder Audiometern).
„Zusätzlich gibt es noch die Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln wie beispielsweise Mehrfachsteckdosen oder Leuchten nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV) und den Vorgaben verschiedener Versicherungen“, erklärt Arnold Staedel, Leiter des Geschäftsfeldes Elektro- und Gebäudetechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Bei diesen Prüfungen geht es unter anderem darum, Brandfälle beispielsweise durch Überlastung oder Kurzschluss zu verhindern.“
Prüfung darf nur durch geschultes Personal erfolgen
Nach MPBetreibV muss eine sicherheitstechnische Kontrolle spätestens alle zwei Jahre erfolgen und darf nur durch ausreichend geschultes Personal mit der nötigen Prüferfahrung durchgeführt werden. „Da auch messtechnische Kontrollen und DGUV-Prüfungen regelmäßig durchgeführt werden müssen, bietet sich die Zusammenfassung aller vorgeschriebenen Prüfungen an einem Termin an“, erklärt Arnold Staedel. „Dadurch können die Betreiber ihren Aufwand und die Ausfallzeiten ihrer Geräte auf das notwendige Minimum reduzieren.“
Die Anforderungen an die Prüfer werden in der VDI 5707 konkretisiert, die gerade veröffentlicht wurde. Sie enthält beispielsweise Vorgaben bezüglich der Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit.
Quelle: TÜV SÜD