TK öffnet Verfahren zur elektronischen Leistungsbestätigung
Heilmittelerbringer können jetzt von einer digitalen Bestätigung der erbrachten Leistungen durch Versicherte profitieren. Die bisherige Praxis, in der Versicherte ihre Leistungen handschriftlich bestätigen mussten, führte oft zu umfangreichem Papierkram und Verzögerungen bei der Abrechnung. Die Einführung der elektronischen Leistungsbestätigung macht diesen Prozess nun deutlich schneller und effizienter.
So funktioniert die digitale Bestätigung
- Anmeldung zur digitalen Bestätigung: Versicherte melden sich über die App ihrer Krankenkasse auf ihrem Smartphone für die digitale Bestätigung an.
- Erfassung der Leistungen: Als Heilmittelerbringer erfassen Sie die erbrachten Leistungen in Ihrer Abrechnungssoftware und senden eine Anfrage zur digitalen Bestätigung an den Versicherten.
- Bestätigung durch den Versicherten: Der Versicherte erhält die Anfrage in der App und bestätigt diese digital.
- Speicherung der Bestätigung: Die Bestätigung wird automatisch in Ihrer Abrechnungssoftware gespeichert und ist sofort verfügbar.
- Automatische Übermittlung bei der Rechnungsstellung: Bei der Rechnungsstellung wird die digitale Bestätigung ohne zusätzlichen Papierkram automatisch übermittelt.
Zusätzlich zur digitalen Bestätigung der Leistungen wird auch die Einreichung ärztlicher Verordnungen digitalisiert. Die Daten der Verordnung werden direkt in der Software erfasst. Nur bei Bedarf wird ein Foto des Originals der Verordnung angefordert und übermittelt. Dies vereinfacht den gesamten Abrechnungsprozess erheblich und reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten.