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12. September 2023
Beate Eickmann
DER FUSS Kolumne

Was wollt ihr eigentlich?

Bei der Überlegung, zu welchem Thema ich dieses Mal schreiben soll, sind mir einige Ideen gekommen und dann das: Es gibt einen neuen Vertrag und neue Preise – und damit werden auch wieder viele Stimmen laut.
Grafik
Grafik: Cornelia Meier/C. Maurer Fachmedien

„Wie kann das sein?“, „Wer hat das verbrochen?“, „Das reicht niemals …“

Und wie jedes Mal kocht in mir die Wut. Was soll diese Meckerei? Ja, ich bin auch mit dem ein oder anderen nicht einverstanden, aber ich kommuniziere mit den Verbänden, häufig wird mir dann das große Ganze erklärt und ich sehe es aus einem anderen Blickwinkel.

So wird wieder gemeckert, dass man ja nie die „Erstbefundung groß“ abrechnen darf.

Aufgrund dieses Kommentares bin ich meine Patientenkartei durchgegangen. Ich habe sehr viele Patientinnen und Patienten, besonders Kinder und Jugendliche, die das erste Mal bei uns sind und gerade für diese ist die Erstbefundung wichtig.

Schließlich geht es ja nicht nur um den Befund, sondern auch um die Aufklärung. Warum kommt es zu meinen Beschwerden? Was kann ich machen, um Rezidive zu vermeiden? Wie schneide ich richtig Nägel? Und vieles mehr … das braucht Zeit. Auch die Aufklärung darüber, welche Spange am besten ist, was dabei zu beachten ist und wie man sich danach verhält, ist zeitintensiv. Erstaunlicherweise habe ich jetzt erfahren, dass rund 30 Prozent der Kolleg*innen die Befundung gar nicht abrechnen.

Warum werden denn immer noch zwei Verordnungen benutzt – eine für eine podologische Behandlung und eine für das Abtragen von Hornhaut? Einfach eine Verordnung mit Komplex ausstellen lassen und die Frequenz auf zwei Wochen, dann kann man einmal „groß“ und einmal „klein“ abrechnen.

Was wurde geschimpft, dass die 6er-Verordnungen wegfallen sollten. Mittlerweile kann jede*r eine Teilabrechnung machen – und wieder wird geschimpft, dass es zu teuer sei, da man jetzt ja zweimal die Kosten für das RZ zahlen müsse … Mir erschließt sich diese Logik nicht.

Vielmehr gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass einige Kolleg*innen ausschließlich ihre Zulassung haben, um von den Barzahlern nicht so viel Geld nehmen zu müssen. Aber das ist kein betriebswirtschaftliches Denken.

Auch die Zeiten sind Richtzeiten. Wenn ich für jemanden länger als 30 Minuten benötige, dann liegt das an meinem persönlichen Zeitmanagement. Ich kann ja auch die Minutenpreise errechnen, die ich für eine Komplexbehandlung benötige, und dann kalkulieren, wie ich meine Kosten durch Privatpatient*innen oder Barzahlende erwirtschafte. Da ist es egal, ob ich in der Stadt oder auf dem Land lebe, die Krankenkassen machen da auch keinen Unterschied.

Unsere Verbände haben sehr viel geleistet. Es wäre an der Zeit, dies auch anzuerkennen. In den 18 Jahren, in denen ich in der Podologie tätig bin, wurde schon so viel erreicht. Leider scheinen wir uns häufig noch selber im Weg zu stehen und die Tätigkeit als Podolog*in zu verkennen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir in nächster Zukunft noch mehr Tätigkeitsfelder bekommen werden, da durch den Ärztemangel immer mehr delegiert werden wird.

Auf meiner persönlichen Wunschliste steht die Vergütung der Anamnese einmal im Kalenderjahr, die Abschaffung der Prüfpflicht für uns Therapeut*innen und die Abschaffung der unsäglichen Therapieberichte.

In diesem Sinne
Glück auf

Ihre Beate Eickmann

 

Porträtfoto
Foto: privat
Beate Eickmann, ist seit 2011 mit ihrer podologischen Praxis selbstständig. Seit 2015 Heilpraktikerin (Podologie) und seit 2016 Gutachterin im Sozial- und Gesundheitswesen, Bereich Podologie.
Foto: Eakrin/Adobe Stock
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