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1. Juni 2023
Hans-Günter Huber
Ratgeber

Wie man Schüler in der Podologie-Praxis richtig beschäftigt

Gemäß § 1 PodG darf die Berufsbezeichnung Podologe/medizinischer Fußpfleger nur führen, wer die Erlaubnis oder staatliche Anerkennung besitzt. Um diese zu erlangen, verlangt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen eine praktische Ausbildung von 1.000 Stunden (§ 1 Abs. 1 PodAPrV). Die praktische Ausbildung muss an Patientinnen und Patienten stattfinden (§ 1 Abs. 2 PodAPrV). Im Folgenden werden Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sowie der Ausbildenden beleuchtet.
Frau
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