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Die Änderungen im Vertrag nach § 125
Nach langen Jahren des Ringens ist es endlich geschafft: Nagelkorrektur ist Sache der Podolog*innen und kann mit den Kassen per Heilmittelverordnung (HMV) abgerechnet werden. Die entsprechenden Verträge sind verhandelt und unterschrieben. Im Folgenden finden Sie die Neuerungen im Vertragswerk kompakt zusammengefasst.
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